Häufig gestellte Fragen

  • Für die Terminvereinbarung kannst du uns per E-Mail oder gerne auch telefonisch erreichen. Wende dich gerne direkt an den Therapeuten/ die Therapeutin deiner Wahl. Für das Gespräch halte am besten deine Verordnung und Terminkalender bereit.

  • In der ersten Therapieeinheit haben wir viel Zeit, um uns kennenzulernen und in einem ausführlichen Anamnesegespräch heraus zu finden, worum es bei dir ganz individuell gehen soll. Anschließend findet eine Untersuchung statt und zum Schluss legen wir gemeinsam ein Therapieziel fest und besprechen den weiteren Therapieverlauf.

    • Aktuelle Befunde (Röntgen, MRT, Blutbild, Arztbrief, ...)

    • Verordnung (eventuell chefärztlich bewilligt)

    • Bequeme Kleidung

    • Handtuch

    • Feste Schuhe, für den Innenraum geeignet.

  • Je nach Krankenkasse werden unterschiedliche Beträge für physiotherapeutische Leistungen zurückerstattet.

    Wie viel du von deiner Krankenversicherung zurückbekommst, suchst du am besten bei “Preise“. Wir haben alles sorgfältig für dich recherchiert, allerdings sind die Rückerstattungsbeträge ohne Gewähr und für ganz genaue Informationen bitten wir dich, deine Krankenversicherung zu kontaktieren.

  • Du kommst eine Verordnung zur Physiotherapie entweder von deinem Hausarzt/ deiner Hausärztin oder einem entsprechenden Facharzt.

  • Ob deine Verordnung chefärztlich bewilligt werden muss, hängt mit deiner Krankenkasse zusammen.

    • ÖGK (Stand 01.01.2024): keine Bewilligungspflicht bis 30.06.2025

    • BVAEB (Stand 01.01.2023): keine Bewilligungspflicht mehr

    • SVS (Stand 01.01.2024): Bewilligungspficht!

    • KFA (Stand 25.01.2024): Bewilligungspflicht!

    Für genauere Informationen wende dich bitte direkt an deine Krankenkasse.

  • Wir sind in der Physiotherapie weisungsgebunden und du brauchst für physiotherapeutische Maßnahmen, sobald du ein Problem, Schmerzen, Einschränkungen etc. hast, eine ärztliche Verordnung zur Physiotherapie.

    Die einzige Ausnahme sind präventive Maßnahmen, für welche keine Verordnung notwendig ist - für das Arbeiten im präventiven Bereich übernehmen die Krankenkassen aber leider keinen Teil der Kosten.

  • Falls du einen vereinbarten Termin nicht in Anspruch nehmen kannst, bitten wir dich, diesen Termin so früh wie möglich aber mindestens 24 Stunden im Vorhinein telefonisch oder per E-Mail abzusagen. Ansonsten müssen wir den Termin aus organisatorischen Gründen verrechnen.

    Wir schätzen deine Zeit, bitte schätze auch du unsere Zeit!